Corporate action official notices
Xtrackers II – Dekotierung Xtrackers II Eurozone Government Bond Short Daily Swap UCITS ETF
LU0321463258
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den zu schliessenden Teilfonds mit Wirkung zum in der untenstehenden Tabelle angegebenen Schliessungsdatum (der „Tag der Schliessung“) zu schliessen und die Zwangsrücknahme sämtlicher ausstehender Anteile des Zu Schliessenden Teilfonds gemäss den geltenden Bestimmungen der Satzung und des Prospekts durchzuführen (die „Schliessung“). Der Nettoinventarwert des Zu Schliessenden Teilfonds wird zum in der untenstehenden Tabelle angegebenen Schliessungs‑Nettoinventarwertdatum (der „NAV-Tag“) zum letzten Mal berechnet. Der Verwaltungsrat hält es für angemessen, den Zu Schliessenden Teilfonds zu schliessen, da er eine anhaltend niedrige Nachfrage verzeichnet hat und der Wert des Gesamtnettovermögens des Zu Schliessenden Teilfonds unter den Mindestnettoinventarwert gefallen ist. Der Handel an allen massgeblichen Börsen wird mit Wirkung zum jeweiligen nachstehend aufgeführten Datum (der „Letzte Handelstag“) beendet. Daher kann der Verkauf oder Kauf von Anteilen des Zu Schliessenden Teilfonds am Sekundärmarkt nur bis zum Handelsschluss an der massgeblichen Börse am Letzten Handelstag getätigt werden. Zur Klarstellung: Der Sekundärmarkt umfasst sowohl Handelsgeschäfte an den jeweiligen Börsen als auch alle Handelsgeschäfte im Freiverkehr. Anträge auf Rücknahme oder Zeichnung von Anteilen des Zu Schliessenden Teilfonds am Primärmarkt können gegebenenfalls in der üblichen Weise zur Bearbeitung gemäss dem Prospekt bis zur massgeblichen Annahmefrist gestellt werden. Diese ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Etwaige Liquidationskosten werden jedoch im Rücknahmepreis berücksichtigt und ab dem Datum, an dem der Verwaltungsrat die Schliessung des Zu Schliessenden Teilfonds beschliesst, zurückgestellt. Nach der unten aufgeführten massgeblichen Annahmefrist werden keine weiteren Rücknahmen oder Zeichnungen angenommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der nachstehenden Zusammenfassung: Name des Zu Schliessenden Teilfonds: Xtrackers II Eurozone Government Bond Short Daily Swap UCITS ETF 1C ISIN: LU0321463258 Börsen, an denen die Notierung des Zu Schliessenden Teilfonds aufgehoben wird: XETRA, BX Swiss, Luxembourg Stock Exchange, London Stock Exchange Letzter Handelstag an den Börsen, an denen die Notierung des Zu Schliessenden Teilfonds aufgehoben wird: 24. Juni 2026 Massgeblicher Annahmeschluss und Frist für Aufträge am Primärmarkt: 15:30 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am 25. Juni 2026 Letzter Transaktionstag für Aufträge am Primärmarkt: 25. Juni 2026 Tag der Schliessung und NAV-Tag: 26. Juni 2026 Die folgenden Bedingungen der Zwangsrücknahme wurden in Übereinstimmung mit Artikel 21 der Satzung festgelegt und gelten ab dem Tag der Schliessung: 1. Der Zu Schliessende Teilfonds wird aufgelöst und der Rücknahmepreis für den Zu Schliessenden Teilfonds wird anhand des Nettoinventarwerts der Anteilsklassen des Zu Schliessenden Teilfonds am Tag der Schliessung festgelegt (der „Referenz-NAV“). Der Referenz-NAV wird gegebenenfalls, neben anderen Aufwendungen, alle Kosten aus der Veräusserung und Auflösung der verbleibenden Anlagen des Zu Schliessenden Teilfonds berücksichtigen. 2. Es wird keine Rücknahmegebühr erhoben. 3. Die Rücknahmeerlöse werden in der jeweiligen Referenzwährung an die Internationalen Zentralverwahrer („ICSDs“) gezahlt. 4. Die Zahlung der Rücknahmeerlöse aus der Zwangsrücknahme an die ICSDs erfolgt spätestens zehn Luxemburger Geschäftstage nach dem Tag der Schliessung (der „Auszahlungstag“). Es sei darauf hingewiesen, dass die Auszahlung der Rücknahmeerlöse an Anteilsinhaber, die Anteile über Intermediäre halten, mehr als zehn Luxemburger Geschäftstage in Anspruch nehmen kann. 5. Die Rücknahmeerlöse in Bezug auf Anteile, für die keine Auszahlung an die Anteilsinhaber vorgenommen werden konnte, werden so bald wie möglich nach dem Auszahlungstag und in jedem Fall vor Abschluss des Liquidationsverfahrens für die berechtigten Personen bei der Caisse de Consignation in Luxemburg hinterlegt. Anteilsinhaber, die gegebenenfalls Anteile des Zu Schliessenden Teilfonds am Primärmarkt zeichnen, sind berechtigt, ihre Anteile an den Zu Schliessenden Teilfonds gemäss den Bestimmungen des Prospekts zurückzugeben. Für solche Rücknahmen fallen ab dem Datum dieser Mitteilung bis zur massgeblichen Annahmefrist für Rücknahmeaufträge (wie in vorstehender Tabelle aufgeführt) keine Rücknahmegebühren an. Beachten Sie bitte, dass für den Verkauf von Anteilen auf dem Sekundärmarkt von der Gesellschaft keine Rücknahmegebühr erhoben wird. Aufträge für den Verkauf von Anteilen über eine Börse können über einen zugelassenen Intermediär oder Börsenmakler platziert werden. Anteilsinhaber sollten jedoch beachten, dass Aufträge am Sekundärmarkt Kosten verursachen können, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat und für die die vorstehend genannte Befreiung von Rücknahmegebühren nicht gilt. Zusätzliche Informationen in Bezug auf die Schliessung sind bei den nachstehend unter Kontakt aufgeführten juristischen Personen, in den Geschäftsräumen der ausländischen Vertreter oder per E-Mail an Xtrackers@dws.com erhältlich. Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der vorstehenden Ausführungen sollten Anteilsinhaber den Rat ihres Börsenmaklers, Bankbetreuers, Rechtsberaters, Wirtschaftsprüfers oder unabhängigen Finanzberaters einholen. Allen Anteilsinhabern wird dringend empfohlen, ihren Steuerberater zu konsultieren, um die Auswirkungen der Schliessungen und potenzielle steuerliche Konsequenzen nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Geschäftssitzes zu erörtern. Vertreter in der Schweiz ist DWS CH AG, Hardstrasse 201, CH-8005 Zürich. Zahlstelle in der Schweiz ist Deutsche Bank (Suisse) SA, Place des Bergues 3, CH-1201 Genf. Prospekt, Basisinformationsblatt (BIB), Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können kostenlos beim Vertreter bezogen werden und sind in elektronischer Form auf der Internetseite www.Xtrackers.com erhältlich.
The Swatch Group AG - Ausschüttungen / Indikative (vorläufige) Meldung
CH0012255144, CH0012255151
Dividendenausschüttung auf dem Aktienkapital von CHF 117'719’775.00 • CHF 0.90 pro Namenaktie = Total CHF 105'227’550.00 • CHF 4.50 pro Inhaberaktie = Total CHF 130'212'000.00 CHF 235'439'550.00 Ex-Date: 15.05.2026 Record-Date: 18.05.2026 Payment-Date: 19.05.2026
iShares (DE) - Dividend Declaration Pay Date 15 April 2026
Multiple according to list
Final/Interim Distribution in respect of current financial year Announcement Date: 25 March 2026 Ex Date: 15 April 2026 Record Date: - Payment Date: 15 April 2026
Bank Julius Bär & Co. AG – Dekotierung Mini Futures
Diverse gemäss Anhang
Aufgrund einer vorzeitigen Rückzahlung gemäss Produktbedingungen (keine ausstehenden Bestände) sind die im Anhang aufgelisteten Produkte vom Handel suspendiert und werden dekotiert. Letzter Handelstag: 2026-04-01
Call Warrants auf ams-OSRAM AG
CH1541530726
Call Warrants auf ams-OSRAM AG
CH1541530734
Call Warrants auf Avolta AG
CH1541530700
Call Warrants auf Avolta AG
CH1541530718
Call Warrants auf Basilea Pharmaceutica AG
CH1541530650
Call Warrants auf Basilea Pharmaceutica AG
CH1541530668
Call Warrants auf BB Biotech AG
CH1541530676
Call Warrants auf Cembra Money Bank AG
CH1541530619
Call Warrants auf Cembra Money Bank AG
CH1541530627
Call Warrants auf Comet Holding AG
CH1541530593
Call Warrants auf Comet Holding AG
CH1541530601
Call Warrants auf Compagnie Financière Richemont SA
CH1541530635
Call Warrants auf Compagnie Financière Richemont SA
CH1541530643
Call Warrants auf EFG International AG
CH1541530577
Call Warrants auf EFG International AG
CH1541530585
Call Warrants auf Helvetia Baloise Holding AG
CH1541530551
Call Warrants auf Helvetia Baloise Holding AG
CH1541530569
Call Warrants auf Julius Baer Gruppe AG
CH1541530684
Call Warrants auf Julius Baer Gruppe AG
CH1541530692
Call Warrants auf Komax Holding AG
CH1541530536
Call Warrants auf Komax Holding AG
CH1541530544