Corporate action official notices

Delisting

Janus Henderson ICAV - Official notice regarding the delisting of a share class

IE000L1I4R94

Shareholders are hereby informed that the Directors of the ICAV, in consultation with the investment manager, have decided to close the Fund in the best interests of shareholders with effect from 29 June 2026. Last trading day: 25 June 2026

Delisting

Xtrackers II – Dekotierung Xtrackers II Eurozone Government Bond Short Daily Swap UCITS ETF

LU0321463258

Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den zu schliessenden Teilfonds mit Wirkung zum in der untenstehenden Tabelle angegebenen Schliessungsdatum (der „Tag der Schliessung“) zu schliessen und die Zwangsrücknahme sämtlicher ausstehender Anteile des Zu Schliessenden Teilfonds gemäss den geltenden Bestimmungen der Satzung und des Prospekts durchzuführen (die „Schliessung“). Der Nettoinventarwert des Zu Schliessenden Teilfonds wird zum in der untenstehenden Tabelle angegebenen Schliessungs‑Nettoinventarwertdatum (der „NAV-Tag“) zum letzten Mal berechnet. Der Verwaltungsrat hält es für angemessen, den Zu Schliessenden Teilfonds zu schliessen, da er eine anhaltend niedrige Nachfrage verzeichnet hat und der Wert des Gesamtnettovermögens des Zu Schliessenden Teilfonds unter den Mindestnettoinventarwert gefallen ist. Der Handel an allen massgeblichen Börsen wird mit Wirkung zum jeweiligen nachstehend aufgeführten Datum (der „Letzte Handelstag“) beendet. Daher kann der Verkauf oder Kauf von Anteilen des Zu Schliessenden Teilfonds am Sekundärmarkt nur bis zum Handelsschluss an der massgeblichen Börse am Letzten Handelstag getätigt werden. Zur Klarstellung: Der Sekundärmarkt umfasst sowohl Handelsgeschäfte an den jeweiligen Börsen als auch alle Handelsgeschäfte im Freiverkehr. Anträge auf Rücknahme oder Zeichnung von Anteilen des Zu Schliessenden Teilfonds am Primärmarkt können gegebenenfalls in der üblichen Weise zur Bearbeitung gemäss dem Prospekt bis zur massgeblichen Annahmefrist gestellt werden. Diese ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Etwaige Liquidationskosten werden jedoch im Rücknahmepreis berücksichtigt und ab dem Datum, an dem der Verwaltungsrat die Schliessung des Zu Schliessenden Teilfonds beschliesst, zurückgestellt. Nach der unten aufgeführten massgeblichen Annahmefrist werden keine weiteren Rücknahmen oder Zeichnungen angenommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der nachstehenden Zusammenfassung: Name des Zu Schliessenden Teilfonds: Xtrackers II Eurozone Government Bond Short Daily Swap UCITS ETF 1C ISIN: LU0321463258 Börsen, an denen die Notierung des Zu Schliessenden Teilfonds aufgehoben wird: XETRA, BX Swiss, Luxembourg Stock Exchange, London Stock Exchange Letzter Handelstag an den Börsen, an denen die Notierung des Zu Schliessenden Teilfonds aufgehoben wird: 24. Juni 2026 Massgeblicher Annahmeschluss und Frist für Aufträge am Primärmarkt: 15:30 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am 25. Juni 2026 Letzter Transaktionstag für Aufträge am Primärmarkt: 25. Juni 2026 Tag der Schliessung und NAV-Tag: 26. Juni 2026 Die folgenden Bedingungen der Zwangsrücknahme wurden in Übereinstimmung mit Artikel 21 der Satzung festgelegt und gelten ab dem Tag der Schliessung: 1. Der Zu Schliessende Teilfonds wird aufgelöst und der Rücknahmepreis für den Zu Schliessenden Teilfonds wird anhand des Nettoinventarwerts der Anteilsklassen des Zu Schliessenden Teilfonds am Tag der Schliessung festgelegt (der „Referenz-NAV“). Der Referenz-NAV wird gegebenenfalls, neben anderen Aufwendungen, alle Kosten aus der Veräusserung und Auflösung der verbleibenden Anlagen des Zu Schliessenden Teilfonds berücksichtigen. 2. Es wird keine Rücknahmegebühr erhoben. 3. Die Rücknahmeerlöse werden in der jeweiligen Referenzwährung an die Internationalen Zentralverwahrer („ICSDs“) gezahlt. 4. Die Zahlung der Rücknahmeerlöse aus der Zwangsrücknahme an die ICSDs erfolgt spätestens zehn Luxemburger Geschäftstage nach dem Tag der Schliessung (der „Auszahlungstag“). Es sei darauf hingewiesen, dass die Auszahlung der Rücknahmeerlöse an Anteilsinhaber, die Anteile über Intermediäre halten, mehr als zehn Luxemburger Geschäftstage in Anspruch nehmen kann. 5. Die Rücknahmeerlöse in Bezug auf Anteile, für die keine Auszahlung an die Anteilsinhaber vorgenommen werden konnte, werden so bald wie möglich nach dem Auszahlungstag und in jedem Fall vor Abschluss des Liquidationsverfahrens für die berechtigten Personen bei der Caisse de Consignation in Luxemburg hinterlegt. Anteilsinhaber, die gegebenenfalls Anteile des Zu Schliessenden Teilfonds am Primärmarkt zeichnen, sind berechtigt, ihre Anteile an den Zu Schliessenden Teilfonds gemäss den Bestimmungen des Prospekts zurückzugeben. Für solche Rücknahmen fallen ab dem Datum dieser Mitteilung bis zur massgeblichen Annahmefrist für Rücknahmeaufträge (wie in vorstehender Tabelle aufgeführt) keine Rücknahmegebühren an. Beachten Sie bitte, dass für den Verkauf von Anteilen auf dem Sekundärmarkt von der Gesellschaft keine Rücknahmegebühr erhoben wird. Aufträge für den Verkauf von Anteilen über eine Börse können über einen zugelassenen Intermediär oder Börsenmakler platziert werden. Anteilsinhaber sollten jedoch beachten, dass Aufträge am Sekundärmarkt Kosten verursachen können, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat und für die die vorstehend genannte Befreiung von Rücknahmegebühren nicht gilt. Zusätzliche Informationen in Bezug auf die Schliessung sind bei den nachstehend unter Kontakt aufgeführten juristischen Personen, in den Geschäftsräumen der ausländischen Vertreter oder per E-Mail an Xtrackers@dws.com erhältlich. Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der vorstehenden Ausführungen sollten Anteilsinhaber den Rat ihres Börsenmaklers, Bankbetreuers, Rechtsberaters, Wirtschaftsprüfers oder unabhängigen Finanzberaters einholen. Allen Anteilsinhabern wird dringend empfohlen, ihren Steuerberater zu konsultieren, um die Auswirkungen der Schliessungen und potenzielle steuerliche Konsequenzen nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Geschäftssitzes zu erörtern. Vertreter in der Schweiz ist DWS CH AG, Hardstrasse 201, CH-8005 Zürich. Zahlstelle in der Schweiz ist Deutsche Bank (Suisse) SA, Place des Bergues 3, CH-1201 Genf. Prospekt, Basisinformationsblatt (BIB), Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können kostenlos beim Vertreter bezogen werden und sind in elektronischer Form auf der Internetseite www.Xtrackers.com erhältlich.

Corporate Action

iShares plc - Dividend Declaration

DE000A0F5UG3 DE0005933949 DE0002635265

Final/Interim Distribution in respect of current financial year Announcement Date: 26 May 2026 Ex Date: 15 June 2026 Record Date: - Payment Date: 15 June 2026 ISIN DE000A0F5UG3 DE0005933949 DE0002635265

Corporate Action

Kursaal Bern AG - Geplante Ausschüttung (Dividende)

CH0001613295

Der Verwaltungsrat der Kursaal Bern AG wird bei der Generalversammlung am 06.06.2026 einen Antrag auf Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2025 und die Verwendung der Kapitaleinlagereserve stellen. Beantragt wird eine Dividende von CHF 11.00 pro Namenaktie aus dem Bilanzgewinn und eine Dividende von CHF 11.00 pro Namensaktie aus der Kapitaleinlagereserve Kontakt: Lorenz Perren, Kursaal Bern AG, Kornhausstrasse 3, 3013 Bern Telefon: 079 253 50 21 E-Mail: lorenz.perren@kursaal-bern.ch Bei Annahme des Antrags durch die Generalversammlung sieht unser Zeitplan folgendermassen aus: 09.06.2026 Ex-Date 10.06.2026 Record-Date 12.06.2026 Pay-Date Datum der Veröffentlichung: 28.04.2026

Other

MULTI UNITS LUXEMBOURG - NOTICE TO SHAREHOLDERS OF AMUNDI MSCI USA DAILY (-1X) INVERSE

LU1327051279

The board of directors of the Company (the “Board”) has decided to change the index of the Sub-Fund (the “Index”) and to update accordingly the denomination of such Sub-Fund, as detailed in the annex. These changes will become effective as of 9th June, 2026 (the “Effective Date”) and reflected in the next approved Prospectus.

Admission

5.20% p.a. Barrier Reverse Convertible on ABB

CH1493990522

Admission

6.00% p.a. Barrier Reverse Convertible on Swiss Re

CH1493990514

Delisting

Leonteq Securities AG - Early Redemptions

CH1292091456

Reason for the redemption: Issuer Call Last Trading Date: 4 June 2026 Publication as of: 4 June 2026

Delisting

Leonteq Securities AG - Early Redemptions

CH1409725087, CH1409725103

Reason for the redemption: Issuer Call Last Trading Date: 4 June 2026 Publication as of: 4 June 2026

Delisting

11.00% p.a. Multi Barrier Reverse Convertible

CH1372399100

Admission

8.00% p.a. Barrier Reverse Convertible on Straumann

CH1493990555

Admission

9.00% p.a. Barrier Reverse Convertible on BNP Paribas

CH1493990548

Admission

9.20% p.a. Barrier Reverse Convertible on Swatch

CH1493990530

Delisting

Bank Julius Bär & Co. AG - Dekotierungen

Diverse gemäss Anhang

Aufgrund einer vorzeitigen Rückzahlung gemäss Produktbedingungen (keine ausstehenden Bestände) sind die im Anhang aufgeführten Produkte vom Handel suspendiert und werden dekotiert. Letzter Handelstag: 2026-06-03

Admission

Call Warrants auf ABB AG

CH1560407855

Admission

Call Warrants auf ABB AG

CH1560407863

Admission

Call Warrants auf ABB AG

CH1560407871

Admission

Call Warrants auf ABB AG

CH1560407889

Admission

Call Warrants auf ABB AG

CH1560407897

Admission

Call Warrants auf ABB AG

CH1560407905

Admission

Call Warrants auf ABB AG

CH1560407913

Admission

Call Warrants auf ABB AG

CH1560407996

Admission

Call Warrants auf ABB AG

CH1560408002

Admission

Call Warrants auf Adecco Group AG

CH1560407814

Admission

Call Warrants auf Adecco Group AG

CH1560407822