Corporate action official notices
Xtrackers II – Dekotierung Xtrackers II Eurozone Government Bond Short Daily Swap UCITS ETF
LU0321463258
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den zu schliessenden Teilfonds mit Wirkung zum in der untenstehenden Tabelle angegebenen Schliessungsdatum (der „Tag der Schliessung“) zu schliessen und die Zwangsrücknahme sämtlicher ausstehender Anteile des Zu Schliessenden Teilfonds gemäss den geltenden Bestimmungen der Satzung und des Prospekts durchzuführen (die „Schliessung“). Der Nettoinventarwert des Zu Schliessenden Teilfonds wird zum in der untenstehenden Tabelle angegebenen Schliessungs‑Nettoinventarwertdatum (der „NAV-Tag“) zum letzten Mal berechnet. Der Verwaltungsrat hält es für angemessen, den Zu Schliessenden Teilfonds zu schliessen, da er eine anhaltend niedrige Nachfrage verzeichnet hat und der Wert des Gesamtnettovermögens des Zu Schliessenden Teilfonds unter den Mindestnettoinventarwert gefallen ist. Der Handel an allen massgeblichen Börsen wird mit Wirkung zum jeweiligen nachstehend aufgeführten Datum (der „Letzte Handelstag“) beendet. Daher kann der Verkauf oder Kauf von Anteilen des Zu Schliessenden Teilfonds am Sekundärmarkt nur bis zum Handelsschluss an der massgeblichen Börse am Letzten Handelstag getätigt werden. Zur Klarstellung: Der Sekundärmarkt umfasst sowohl Handelsgeschäfte an den jeweiligen Börsen als auch alle Handelsgeschäfte im Freiverkehr. Anträge auf Rücknahme oder Zeichnung von Anteilen des Zu Schliessenden Teilfonds am Primärmarkt können gegebenenfalls in der üblichen Weise zur Bearbeitung gemäss dem Prospekt bis zur massgeblichen Annahmefrist gestellt werden. Diese ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Etwaige Liquidationskosten werden jedoch im Rücknahmepreis berücksichtigt und ab dem Datum, an dem der Verwaltungsrat die Schliessung des Zu Schliessenden Teilfonds beschliesst, zurückgestellt. Nach der unten aufgeführten massgeblichen Annahmefrist werden keine weiteren Rücknahmen oder Zeichnungen angenommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der nachstehenden Zusammenfassung: Name des Zu Schliessenden Teilfonds: Xtrackers II Eurozone Government Bond Short Daily Swap UCITS ETF 1C ISIN: LU0321463258 Börsen, an denen die Notierung des Zu Schliessenden Teilfonds aufgehoben wird: XETRA, BX Swiss, Luxembourg Stock Exchange, London Stock Exchange Letzter Handelstag an den Börsen, an denen die Notierung des Zu Schliessenden Teilfonds aufgehoben wird: 24. Juni 2026 Massgeblicher Annahmeschluss und Frist für Aufträge am Primärmarkt: 15:30 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am 25. Juni 2026 Letzter Transaktionstag für Aufträge am Primärmarkt: 25. Juni 2026 Tag der Schliessung und NAV-Tag: 26. Juni 2026 Die folgenden Bedingungen der Zwangsrücknahme wurden in Übereinstimmung mit Artikel 21 der Satzung festgelegt und gelten ab dem Tag der Schliessung: 1. Der Zu Schliessende Teilfonds wird aufgelöst und der Rücknahmepreis für den Zu Schliessenden Teilfonds wird anhand des Nettoinventarwerts der Anteilsklassen des Zu Schliessenden Teilfonds am Tag der Schliessung festgelegt (der „Referenz-NAV“). Der Referenz-NAV wird gegebenenfalls, neben anderen Aufwendungen, alle Kosten aus der Veräusserung und Auflösung der verbleibenden Anlagen des Zu Schliessenden Teilfonds berücksichtigen. 2. Es wird keine Rücknahmegebühr erhoben. 3. Die Rücknahmeerlöse werden in der jeweiligen Referenzwährung an die Internationalen Zentralverwahrer („ICSDs“) gezahlt. 4. Die Zahlung der Rücknahmeerlöse aus der Zwangsrücknahme an die ICSDs erfolgt spätestens zehn Luxemburger Geschäftstage nach dem Tag der Schliessung (der „Auszahlungstag“). Es sei darauf hingewiesen, dass die Auszahlung der Rücknahmeerlöse an Anteilsinhaber, die Anteile über Intermediäre halten, mehr als zehn Luxemburger Geschäftstage in Anspruch nehmen kann. 5. Die Rücknahmeerlöse in Bezug auf Anteile, für die keine Auszahlung an die Anteilsinhaber vorgenommen werden konnte, werden so bald wie möglich nach dem Auszahlungstag und in jedem Fall vor Abschluss des Liquidationsverfahrens für die berechtigten Personen bei der Caisse de Consignation in Luxemburg hinterlegt. Anteilsinhaber, die gegebenenfalls Anteile des Zu Schliessenden Teilfonds am Primärmarkt zeichnen, sind berechtigt, ihre Anteile an den Zu Schliessenden Teilfonds gemäss den Bestimmungen des Prospekts zurückzugeben. Für solche Rücknahmen fallen ab dem Datum dieser Mitteilung bis zur massgeblichen Annahmefrist für Rücknahmeaufträge (wie in vorstehender Tabelle aufgeführt) keine Rücknahmegebühren an. Beachten Sie bitte, dass für den Verkauf von Anteilen auf dem Sekundärmarkt von der Gesellschaft keine Rücknahmegebühr erhoben wird. Aufträge für den Verkauf von Anteilen über eine Börse können über einen zugelassenen Intermediär oder Börsenmakler platziert werden. Anteilsinhaber sollten jedoch beachten, dass Aufträge am Sekundärmarkt Kosten verursachen können, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat und für die die vorstehend genannte Befreiung von Rücknahmegebühren nicht gilt. Zusätzliche Informationen in Bezug auf die Schliessung sind bei den nachstehend unter Kontakt aufgeführten juristischen Personen, in den Geschäftsräumen der ausländischen Vertreter oder per E-Mail an Xtrackers@dws.com erhältlich. Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der vorstehenden Ausführungen sollten Anteilsinhaber den Rat ihres Börsenmaklers, Bankbetreuers, Rechtsberaters, Wirtschaftsprüfers oder unabhängigen Finanzberaters einholen. Allen Anteilsinhabern wird dringend empfohlen, ihren Steuerberater zu konsultieren, um die Auswirkungen der Schliessungen und potenzielle steuerliche Konsequenzen nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Geschäftssitzes zu erörtern. Vertreter in der Schweiz ist DWS CH AG, Hardstrasse 201, CH-8005 Zürich. Zahlstelle in der Schweiz ist Deutsche Bank (Suisse) SA, Place des Bergues 3, CH-1201 Genf. Prospekt, Basisinformationsblatt (BIB), Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können kostenlos beim Vertreter bezogen werden und sind in elektronischer Form auf der Internetseite www.Xtrackers.com erhältlich.
The Swatch Group AG - Ausschüttungen / Indikative (vorläufige) Meldung
CH0012255144, CH0012255151
Dividendenausschüttung auf dem Aktienkapital von CHF 117'719’775.00 • CHF 0.90 pro Namenaktie = Total CHF 105'227’550.00 • CHF 4.50 pro Inhaberaktie = Total CHF 130'212'000.00 CHF 235'439'550.00 Ex-Date: 15.05.2026 Record-Date: 18.05.2026 Payment-Date: 19.05.2026
iShares (DE) - Dividend Declaration Pay Date 15 April 2026
Multiple according to list
Final/Interim Distribution in respect of current financial year Announcement Date: 25 March 2026 Ex Date: 15 April 2026 Record Date: - Payment Date: 15 April 2026
Admicasa Holding AG - Ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals
CH0324402491
Emittentin: Admicasa Holding AG, Giesshübelstrasse 40, 8045 Zürich (CHE-414.023.707) Valoren-Nr.: 32440249 ISIN CH0324402491 Ticker Symbol ADMI Summarische Beschreibung der Transaktion Ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals um CHF 1'250'000.00 (bzw. um 1'250'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien) auf CHF 3'490'870.00 bzw. 3'490'870 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00. Hintergrund der Transaktion Mit Generalversammlungsbeschluss vom 5. Februar 2026 wurde beschlossen, das Aktienkapital um CHF 1'250'000.00 auf CHF 3'490'870.00 durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Die Liberierung der neuen Aktien erfolgt durch Sach -einlage von 100 Namenaktien der kade & partner ag (CHE-107.161.395), wofür den Verkäuferinnen der kade & partner AG alle im Rahmen der ordentlichen Kapitalerhöhung geschaffenen Aktien zukommen. Das Bezugs- und Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ist zugunsten der Sach- einlegerinnen zwecks Übernahme der kade & partner AG vollumfänglich ausge- schlossen. Die Kotierung der durch die Kapitalerhöhung auszugebenden 1'250'000 Namen- aktion erfolgt mit Wirkung per 31. März 2025 (1. Handelstag). Gemäss FIDLEG ist kein Prospekt zu erstellen, sondern einem Prospekt inhalt- lich gleichwertige Angaben. Für die Zustellung der Information verantwortliche Person Danny Schlumpf Kommunikation Admicasa Holding AG danny.schlumpf@admicasa.ch +41 44 456 30 67 Angaben i.S.v. Art. 37 Abs. 1 lit.d und e FIDLEG Die einem Prospekt gleichwertigen Angaben ("Informationsmemorandum") kön- nen kostenlos bei der Admicasa Holding AG, Giesshübelstrasse 40, 8045 Zü- rich, Tel: +41 31 311 70 00, E-Mail info@admicasa.ch angefordert oder bezogen werden.
Société Générale - Dekotierung Unlimited Faktor-Optionsscheine
Diverse gemäss Anhang
Die im Anhang aufgeführten Wertpapiere werden an der BX Swiss AG dekotiert. Der letzte Handelstag ist der 30. März 2026.
Exact Sciences Corp
US30063P1057
Long Mini Future auf Amrize Ltd
CH1526351502
Long Mini Future auf Clariant AG
CH1520606315
Long Mini Future auf Georg Fischer AG
CH1537263696
Long Mini Future auf Henkel AG & Co KGaA
CH1430260708
Long Mini Future auf Lonza Group AG
CH1350425364
Long Mini Future auf NASDAQ 100 Index
CH1479849577
Long Mini Future auf Nestlé AG
CH1526348573
Long Mini Future auf Sika AG
CH1537266319
Long Mini Future auf Société Générale SA
CH1520609665
Long Mini Future auf Sonova Holding AG
CH1520606174
Long Mini Future auf Swiss Market Index (SMI®)
CH1520605960
TEGNA Inc
US87901J1051
Unlimited TURBO Call Warrant on Alcon
DE000CL7D7X4
Unlimited TURBO Call Warrant on Henkel
DE000CU4BQT7
Unlimited TURBO Call Warrant on Siemens Healthineers
DE000SF5FUE0
5.20% p.a. Barrier Reverse Convertible on Nestlé
CH1525092602
Leonteq Securities AG - Early Redemptions
Diverse gemäss Anhang
The instruments listed in the annex are subject to an early redemption. Reason for the redemption: Delisting Last Trading Date: 27 March 2026
Strike/Barrier Adjustments SG - 27.03.2026
The following strike/barrier adjustments were made:
Zürcher Kantonalbank - Early Redemption
CH1507466873
The following instrument is subject to an early redemption: ISIN: CH1507466873 Product: ZKB Warrant Call auf NVIDIA Corp share Reason for the redemption: issuer call Effective from: 27.03.2026 Publication as of: 27.03.2026