Meldepflicht im
Zusammenhang mit der Einführung von BX Worldcaps
Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Segments BX Worldcaps an der Berner Börse per 20.11.2013, auf welchem rund 1'037 Blue Chip Aktien aus aller Welt zum Handel zugelassen werden, weisen wir Sie mit vorliegendem Schreiben auf die Handhabung der Meldepflichten nach Art. 15 BEHG hin. Die FINMA hat Ihr Rundschreiben 2008/11 Meldepflicht Effektengeschäfte angepasst. Effektenhändler können künftig die Meldestelle für ausserbörsliche Geschäfte wählen. Die Änderungen sind am 01. Oktober 2013 in Kraft getreten. Ist eine Effekte an mehreren Börsen zum Handel zugelassen, so haben die beteiligten Effektenhändler die Wahl, an welcher Börse sie Ihre Meldepflicht erfüllen. Angehängt sind unsere Ausführungen und die aus unserer Sicht wichtigsten Meldesachverhalte tabellarisch, ohne Anspruch auf Vollständigkeit..